Die Aufgaben der Schädlingsbekämpfung im
Einklang mit den Gesetzlichen Grundlagen
Zu allen Zeiten waren Schädlinge im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen zu
finden. Eine enorme Vermehrungsrate, ein ausgezeichnetes Vermögen unter
verschiedensten Bedingungen leben zu können sowie perfekte
Überlebensmechanismen haben die Schädlinge befähigt, bis in unsere Zeit zu
existieren. Moderne Bauweise, eine abfallproduzierende Konsumgesellschaft sowie
eine gestiegene Bevölkerungsdichte haben für viele Schädlinge neue Lebens- und
Nahrungsräume erschlossen. Die Gefahr eines Schädlingsbefalls ist somit in nahezu
allen Bereichen menschlicher Zivilisation gegeben. Aufgrund der Gefahren, die für
den Menschen mit einem Schädlingsbefall einhergehen, ist die
Schädlingsbekämpfung nach wie vor ein elementar wichtiger Beitrag für die gesunde
Existenz der Menschen. Schädlingsbekämpfung ist eine für die Hygiene und
Gesundheit notwendige Dienstleistung.
Die Schädlingsbekämpfung umfasst drei Bereiche:
Gesundheits- und Vorratsschutz
Holz- und Bautenschutz
Pflanzenschutz
Die Schwerpunkte sind, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, der
Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz und Pflanzenschutz.
Der Schädlingsbekämpfer bewegt sich tatsächlich und rechtlich in einem sehr
vielfältigen Umfeld. Alle hier zusammengefassten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
und Hinweise sind von ihm zu beachten; daraus ergibt sich eine große
Verantwortung.
Deshalb sollte jeder Verbraucher bei der Vergabe von
Schädlingsbekämpfungsarbeiten darauf achten, dass der von Ihm bestellte
Schädlingsbekämpfer eine Prüfung nach der "Verordnung über die berufliche
Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/in" vorgegebenen Kenntnisse und
Fertigkeiten durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses vom Auftragnehmer
erfüllen kann.
Seit 2004 gibt es die Erstausbildung zum Schädlingsbekämpfer/in. Seit Mitte
2007 ist es dann einigen Betrieben möglich mit Personal zu arbeiten, die eine
umfangreiche 3 jährige Erstausbildung zum geprüften
Schädlingsbekämpfer/in vorweisen können.
Gefahrstoffrecht
Chemikaliengesetz
Chemikalienverbots- Verordnung
Giftinformationsverordnung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Gefahrstoffverordnung
Gefahrgutverordnung Straße
TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und
gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
Gesundheits- und Verbraucherschutz
Infektionsschutzgesetz
Trinkwasserverordnung
Desinfektionsmittelliste
Geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen
Schädlingen nach § 18 Infektionsschutzgesetz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsgesetz
Lebensmittelhygiene-Verordnung
Rückstands-Höchstmengenverordnung
Natur- und Umweltschutz
Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutz-Verordnung
Wasserhaushaltsgesetz
Tierschutzgesetz
Bundes-Immissionsgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Verpackungsverordnung
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzgesetz
Pflanzenschutzmittelverzeichnis
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Bienenschutzverordnung
Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung
Holz und Bautenschutz
DIN 68 800, Teil 3 Vorbeugend chemischer Holzschutz
DIN 68 800, Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und
Insekten
DIN 52 161 Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz
PCP-Richtlinie, Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-
belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Baugesetze/Bauordnungen der Bundesländer
WTA-Merkblätter
Wichtige Adressen
Giftnotruf
Ansprechpartner für Arbeitsschutz
Amtliche Auskunftstellen für den Vorratsschutz
Die Haftung des SBK
Haftungsgrundlagen
Vertragserfüllung
Produktverantwortung
Haftung aus unerlaubter Handlung
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Sachverständige
Allgemeine Gesetze und
Aktuelle Rechtsfragen
Bürgerliches Gesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Gewerbeordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Verordnung über Arbeitsstätten
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit
Auszug aus DSV LV NRW e.V.
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