Desinfektion Schädlingsbekämpfer suchen & finden Folté Schädlingsverordnug Berlin Schädlinge Die Aufgaben der Schädlingsbekämpfung im Einklang mit den Gesetzlichen Grundlagen Zu allen Zeiten waren Schädlinge im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen zu  finden. Eine enorme Vermehrungsrate, ein ausgezeichnetes Vermögen unter  verschiedensten Bedingungen leben zu können sowie perfekte  Überlebensmechanismen haben die Schädlinge befähigt, bis in unsere Zeit zu  existieren. Moderne Bauweise, eine abfallproduzierende Konsumgesellschaft sowie  eine gestiegene Bevölkerungsdichte haben für viele Schädlinge neue Lebens- und  Nahrungsräume erschlossen. Die Gefahr eines Schädlingsbefalls ist somit in nahezu  allen Bereichen menschlicher Zivilisation gegeben. Aufgrund der Gefahren, die für  den Menschen mit einem Schädlingsbefall einhergehen, ist die  Schädlingsbekämpfung nach wie vor ein elementar wichtiger Beitrag für die gesunde  Existenz der Menschen. Schädlingsbekämpfung ist eine für die Hygiene und  Gesundheit notwendige Dienstleistung. Die Schädlingsbekämpfung umfasst drei Bereiche: Gesundheits- und Vorratsschutz Holz- und Bautenschutz  Pflanzenschutz  Die Schwerpunkte sind, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, der  Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz und Pflanzenschutz.  Der Schädlingsbekämpfer bewegt sich tatsächlich und rechtlich in einem sehr  vielfältigen Umfeld. Alle hier zusammengefassten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien  und Hinweise sind von ihm zu beachten; daraus ergibt sich eine große  Verantwortung. Deshalb sollte jeder Verbraucher bei der Vergabe von  Schädlingsbekämpfungsarbeiten darauf achten, dass der von Ihm bestellte  Schädlingsbekämpfer eine Prüfung nach der "Verordnung über die berufliche  Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/in" vorgegebenen Kenntnisse und  Fertigkeiten durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses vom Auftragnehmer  erfüllen kann. Seit 2004 gibt es die Erstausbildung zum Schädlingsbekämpfer/in. Seit Mitte  2007 ist es dann einigen Betrieben möglich mit Personal zu arbeiten, die eine umfangreiche 3 jährige Erstausbildung zum geprüften  Schädlingsbekämpfer/in vorweisen können. Gefahrstoffrecht Chemikaliengesetz Chemikalienverbots- Verordnung Giftinformationsverordnung Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Gefahrstoffverordnung Gefahrgutverordnung Straße TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen Gesundheits- und Verbraucherschutz Infektionsschutzgesetz Trinkwasserverordnung Desinfektionsmittelliste Geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 Infektionsschutzgesetz Lebensmittel- und Bedarfsgegenstandsgesetz Lebensmittelhygiene-Verordnung Rückstands-Höchstmengenverordnung Natur- und Umweltschutz Bundesnaturschutzgesetz Bundesartenschutz-Verordnung Wasserhaushaltsgesetz Tierschutzgesetz Bundes-Immissionsgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Verpackungsverordnung Pflanzenschutz Pflanzenschutzgesetz Pflanzenschutzmittelverzeichnis Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Bienenschutzverordnung Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung Holz und Bautenschutz DIN 68 800, Teil 3 Vorbeugend chemischer Holzschutz DIN 68 800, Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten DIN 52 161 Nachweis von Holzschutzmitteln im Holz PCP-Richtlinie, Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)- belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Baugesetze/Bauordnungen der Bundesländer WTA-Merkblätter Wichtige Adressen Giftnotruf Ansprechpartner für Arbeitsschutz Amtliche Auskunftstellen für den Vorratsschutz Die Haftung des SBK Haftungsgrundlagen Vertragserfüllung Produktverantwortung Haftung aus unerlaubter Handlung Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung für Sachverständige Allgemeine Gesetze und Aktuelle Rechtsfragen Bürgerliches Gesetzbuch Handelsgesetzbuch Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Gewerbeordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Verordnung über Arbeitsstätten Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Auszug aus DSV LV NRW e.V. © Joachim Folté & Sohn GmbH 2000 - 2012 Bettwanzenbekämpfung Ameisenbekämpfung Rattenbekämpfung Taubenzecken Ermittlung / Taubenkot Entfernung Eichenprozessionsspinner Wespenbekämpfung Flohbekämpfung Nützlinge Schimmelpilze